Der ReiseService Schleswig-Holstein GmbH
Bitte schenken Sie den nachstehenden Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, sie regeln in
Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, der
ReiseService Schleswig-Holstein GmbH (nachfolgend RSSH genannt). Diese Reisebedingungen
werden – soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart – Bestandteil des mit der
RSSH als Reiseveranstalter geschlossenen Reisevertrages. Sie gelten nicht für fremde Leistungen,
die die RSSH außerhalb ihres Pauschalreisenangebotes im Namen und für Rechnung dritter
Unternehmen vermittelt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der RSSH den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage
der Reiseausschreibung verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann elektronisch oder telefonisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der RSSH bei Ihnen zustande.
Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, informiert die RSSH Sie bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung der Reservierungsbestätigung/Rechnung.
1.4 Reisebüros und/oder touristische Marketingorganisationen treten nur als Vermittler auf.
1.5 Die der RSSH zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz
geschützt.
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise werden nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k BGB gefordert und angenommen. Der Sicherungsschein
wird Ihnen mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung übersandt.
2.2 Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet
wird. Die Anzahlung ist auf der Reservierungsbestätigung/Rechnung ausgewiesen und zu dem auf der
Reservierungsbestätigung/Rechnung genannten Termin fällig.
2.3 Bei einer mit Ihrer Buchung über die RSSH abgeschlossenen Versicherung ist die
Versicherungsprämie sofort nach Zugang der Reservierungsbestätigung/Rechnung bei Ihnen
zahlungsfällig.
2.4 Die Restzahlung sowie deren Fälligkeit ist ebenfalls auf der Reservierungsbestätigung/Rechnung
ausgewiesen.
2.5 Die Reiseunterlagen werden Ihnen – nachdem Ihre vor Reiseantritt zu leistenden Zahlungen, so
wie in der Reservierungsbestätigung/Rechnung ausgewiesen, eingegangen sind – spätestens drei
Tage vor Reiseantritt zugesandt.
2.6 Wenn die vor Reiseantritt zu leistenden Zahlungen auch nach Inverzugsetzung oder zum
Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sind – obwohl der Sicherungsschein übergeben und die RSSH
zur Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist -, berechtigt die RSSH dies zur
Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt
berechtigender Reisemangel vor.
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in der
Reiseausschreibung so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reservierungsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den
Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Bestätigung.
3.2 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der RSSH herausgegeben werden, sind für die
RSSH und deren Leistungspflicht unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit
dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht der
RSSH gemacht wurden.
4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der RSSH nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
4.3 Die RSSH ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt,
unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn die RSSH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus
ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der RSSH über
die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise der RSSH gegenüber geltend zu machen.
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe
Ihrer Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der in
der Buchungsbestätigung angegebenen Stelle. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert die RSSH den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann die RSSH, soweit der Rücktritt nicht von
ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis
zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Reisepreis vorlangen. Die Rücktrittsgebühr ist sofort nach dem Zugang der
Stornierungsrechnung bei Ihnen fällig.
5.3 Die RSSH kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung
pauschalieren: bis zum 31. Tag vor Ankunft 25 %, vom 30. bis 15. Tag vor Ankunft 40 %, vom 14. bis
7. Tag vor Ankunft 50 %, vom 6. bis 1. Tag vor Ankunft 75 %, am Ankunftstag 90 % des Reisepreises.
Reisepreis ist hierbei der auf der Reservierungsbestätigung/Rechnung ausgewiesene Gesamtbetrag
abzüglich gegebenenfalls der Prämie einer mit der Buchung der Reise abgeschlossenen
Versicherung. Die Versicherungsprämie ist auch bei Rücktritt in voller Höhe zu zahlen.
5.4 Es bleibt Ihnen in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass der RSSH kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden durch Ihren Rücktritt entstanden ist, als die von Ihnen geforderte
Pauschale. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden
entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.
5.5 Die RSSH behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die RSSH verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.1 Änderungen des Reisetermins, der Unterkunft, der Veranstaltungen, der Teilnehmerzahl, des
Ortes des Reiseantritts oder der Beförderungsart gelten als Umbuchungen.
6.2 Umbuchungen werden – Verfügbarkeit vorausgesetzt – bis zum 22. Tag vor Ankunft gegen eine
Gebühr von pauschal € 20,- pro Person vorgenommen.
6.3 Nach diesem Zeitpunkt sind die in Ziffer 6.1 genannten Änderungen nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5. und – Verfügbarkeit vorausgesetzt – gleichzeitiger
Neuanmeldung möglich, dabei wird eine Rücktrittsgebühr gemäß Ziffer 5. fällig. Dies gilt nicht für
Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.4 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Reisevertrag eintritt. Die RSSH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die RSSH kann eine Bearbeitungsgebühr von
pauschal € 20,00 pro Vertragsübergang erheben.
6.5 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie der RSSH als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.6 Es bleibt Ihnen in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass der RSSH kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden durch die Umbuchung / den Vertragsübergang entstanden ist, als die
von Ihnen geforderte Pauschale. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder
wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.
Die RSSH kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der RSSH nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt die RSSH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von dem
Leistungsträger gutgebrachten Beträge.
8.1 Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie von der RSSH Abhilfe verlangen. Die
RSSH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die
RSSH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
8.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem
wirklichen Wert gestanden haben würde. Sie sind verpflichtet Ihre Beanstandungen unverzüglich der
RSSH anzuzeigen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
8.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die RSSH innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch
schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus
wichtigem, der RSSH erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die
Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der RSSH verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt
wird. Sie schulden der RSSH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistung für Sie von Interesse waren.
8.4 Schadensersatz
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die RSSH nicht zu
vertreten hat.
9.1 Sie sind verpflichtet, bei eventuell aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten.
9.2 Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der RSSH unter den in der
Buchungsbestätigung genannten Kontaktdaten zur Kenntnis zu geben.
9.3 Sie sind verpflichtet die RSSH zu informieren, wenn sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B.
Hotelgutscheine, Tickets) nicht innerhalb der von der RSSH mitgeteilten Frist erhalten.
10.1 Die vertragliche Haftung der RSSH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch die RSSH herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt
auch, soweit die RSSH für einen dem Gast entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Die deliktische Haftung der RSSH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunde und Reise.
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind von Ihnen innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der RSSH geltend zu
machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden sind.
11.2 Vertragliche Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise nach den §§ 651 c bis 651 f
BGB verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S. 2 BGB) in einem Jahr ab der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Diese Frist gilt nicht i.) für Ansprüche aus
unerlaubter Handlung (diese Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist), ii.) nicht für
Ansprüche des Gastes nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der RSSH oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der RSSH beruhen (diese Ansprüche verjähren
in zwei Jahren) und iii.) auch nicht für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden nach den §§ 651
c bis 651 f BGB, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der RSSH oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der RSSH beruhen (diese Ansprüche verjähren
in zwei Jahren). Schweben zwischen dem Reisenden und der RSSH Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der
Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11.3 Ein eingeschaltetes Reisebüro und/oder touristische Marketingorganisationen treten nur als
Vermittler bei dem Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die
Anmeldung von Gewährleistungsund/ oder Schadensersatzansprüchen durch Sie
entgegenzunehmen.
12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen der RSSH und Ihnen findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen Ihrerseits gegen die
RSSH im Ausland für die Haftung der RSSH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet
wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von
Ansprüchen Ihrerseits ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2 Sie können die RSSH nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen der RSSH gegen Sie ist Ihr
Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der RSSH vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und der RSSH anzuwenden sind, etwas
anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem Sie angehören, für den Kunden günstiger
sind als die hier genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Reiseveranstalter: ReiseService Schleswig-Holstein GmbH
Hauptstraße 20a, 25872 Ostenfeld
Handelsregister AG Flensburg HRB 7073 FL
Stand: 22. Juni 2024
Gesundheit SH ist ein Angebot der:
ReiseService Schleswig-Holstein GmbH
Hauptstraße 20a, 25872 Ostenfeld
Das erwartet Sie
Erholung inmitten der schleswig-holsteinischen Natur, unmittelbar an der Nordseeküste. Gönnen Sie sich eine Auszeit, während Sie Ihrer Gesundheit etwas Gutes tun.
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